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FG Münster Urteil v. - 15 K 3110/06 U EFG 2011 S. 842 Nr. 9

Gesetze: UStG § 1 Abs 1 Nr 1 Satz 1UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a LOG NRW § 14 AO§ 68 Nr 9 UStG § 2 Abs 3 Satz 1

Umsatzsteuer:

Umsätze für Auftragsforschung im Rahmen eines BgA

Leitsatz

1) Das Bundesland NRW ist im Rahmen seiner BgA unternehmerisch tätig, wobei ihm die Tätigkeiten seiner unselbständigen Einrichtungen als eigene zuzurechnen sind.

2) Die Umsätze einer rechtlich nicht verselbständigten Einrichtung i. S. des § 14 LOG NRW sind danach dem Land NRW als eigene zuzurechnen.

3) Die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG für Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar u.a. gemeinnützige Zwecke verfolgen, müssen bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf Ebene des jeweiligen BgA erfüllt sein.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 842 Nr. 9
BAAAD-60448

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FG Münster, Urteil v. 07.12.2010 - 15 K 3110/06 U

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