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Umsatzsteuer | Steuerpflicht bei ebay-Verkäufen
Das zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Verkäufe unter Nutzung der Internet-Auktionsplattform „ebay” der Umsatzsteuer unterliegen. Streitig war, ob die über einen Zeitraum von mehreren Jahren vorgenommene Veräußerung einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen (im Streitfall: Puppen, Porzellan, Modellbauteile, Füllfederhalter und Münzen) auf der Internet-Auktions-Plattform „ebay” der Umsatzsteuer unterliegt. Die getätigten Auktionsverkäufe beliefen sich im Durchschnitt der gesamten in Rede stehenden dreieinhalb Jahre auf etwa sieben Transaktionen wöchentlich (insgesamt waren es 1.200 Verkäufe). Wird die Internet-Auktionsplattform „ebay” dazu genutzt, auf längere Dauer und mit erheblicher Inten...