Aufwandsentschädigungen für Betreuer i.S. des § 1896 BGB als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einkommensteuerbar - Mustereinspruch
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Sind Aufwandsentschädigungen für bis zu 42 gleichzeitige ehrenamtliche Betreuungen (§ 1896 BGB), die der Kläger nebenberuflich in den Streitjahren übernommen hatte, steuerpflichtige gewerbliche Einkünfte oder liegen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG vor? - Verwertungsverbot wegen insoweit erfolgter rechtswidriger Steuerfahndungsprüfung?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
WAAAD-60415