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Tätigkeit des Steuerberaters als Sachverständiger
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat neue „Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachverständiger” veröffentlicht.
[i]www.bstbk.de in der Rubrik Downloads/ Berufsrechtliches HandbuchDamit soll Steuerberatern der Ausbau ihres Leistungsangebots erleichtert werden. Die Tätigkeit des Sachverständigen erfolgt als gerichtlich bestellter, als von der Staatsanwaltschaft bzw. von Behörden bestellter sowie als privatrechtlicher Sachverständiger. Der Steuerberater kann dort – abhängig vom jeweiligen Auftrag bzw. Beweisbeschluss – in seinem gesamten Aufgabenspektrum gutachterlich tätig werden. Neben den „Allgemeinen Hinweisen für die Ausübung vereinbarer Tätigkeiten” umfasst die Informationsreihe der BStBK zu vereinbaren Tätigkeiten bereits 15 Tätigkeitsgebiete. Damit rückt die BStBK das für die Mandanten zunehmend bedeutsame und nachgefragte Beratungsfeld in den Fokus der Berufsangehörigen (BStBK, Presseinformation v. 24. 1. 2011).
[nf]