Kumulationsverbot bei einer einheitlichen Baumaßnahme nach § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999: War die Aufhebung des bestandskräftigen Investitionszulagenbescheides für das Jahr 2000 nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen der Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungen nach § 7i EStG für einen Teil der gesamten Baumaßnahme rechtmäßig, weil der die erhöhten Abschreibungen berücksichtigende Steuerbescheid als rückwirkendes Ereignis anzusehen ist? - Oder hat das Finanzamt vielmehr nach Erlass des BMF-Schreibens vom (IV A 5-InvZ 1272-6/03; BStBl I 2003, 218) lediglich seine Rechtsauffassung geändert und fehlt es somit an der Ursächlichkeit des rückwirkenden Ereignisses?