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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 43/10 EFG 2011 S. 804 Nr. 9

Gesetze: AO § 162 Abs. 2, AO § 96 Abs. 1 S. 1, EStG § 20, FGO § 45, FGO § 46

Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz

1. Werden vom Steuerpflichtigen keine konkret nachprüfbare Tatsachen benannt, wo hohe Geldbeträge, die nicht alsbald benötigt werden, aufbewahrt worden sind, spricht eine allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass diese zins- und ertragbringend angelegt werden, so dass das FA berechtigt ist, die Höhe der Kapitaleinkünfte zu schätzen.

2. Die Höhe der geschätzten Einkünfte aus Kapitalvermögen ist nicht zu beanstanden, wenn der zu Grunde gelegte Zinssatz sich an der durchschnittlichen Umlaufrendite orientiert und ein derartiger Zinssatz in etwa dem entspricht, der in den Streitjahren im Durchschnitt erzielt worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
AO-StB 2011 S. 78 Nr. 3
BB 2011 S. 1192 Nr. 19
EFG 2011 S. 804 Nr. 9
VAAAD-60048

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.11.2010 - 10 K 43/10

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