Berechnung des Veräußerungsgewinns beim Verkauf eines durch Kaufrechtsvermächtnis erworbenen Grundstücks
Leitsatz
1. Erwirbt ein Miterbe, der am Nachlass zu 50 % beteiligt ist, aufgrund eines Kaufrechtsvermächtnisses vom anderen, ebenfalls
zu 50 % beteiligten Miterben, ein Grundstück, liegt ein entgeltlicher Erwerb des Grundstücks zur Hälfte auch dann vor, wenn
der Erwerber kraft Vorausvermächtnis nur 25 % des Verkehrswertes für die Grundstückshälfte zu zahlen hat.
2. Die Weiterveräußerung des Grundstücks innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erfüllt den gesetzlichen Tatbestand
eines privaten Veräußerungsgeschäfts hinsichtlich des entgeltlich erworbenen Grundstücksteils.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 8 Nr. 20 DStRE 2011 S. 1001 Nr. 16 EFG 2011 S. 706 Nr. 8 TAAAD-60040
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.05.2010 - 12 K 1737/07
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.