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Laufender Gewinn eines Leasingfonds bei Verkauf eines Flugzeugs
Sieht das einheitliche Geschäftskonzept eines Leasingfonds in der Rechtsform einer KG von Anfang an den Ankauf, die Vermietung und den Verkauf eines Flugzeugs vor, so ist der Gewinn aus der Veräußerung des Flugzeugs als Bestandteil der einheitlichen unternehmerischen Tätigkeit (Ankauf, Vermietung und Verkauf) ungeachtet dessen als laufender und nicht nach den §§ 16, 34 EStG begünstigter Gewinn zu qualifizieren, dass das Flugzeug in der Zeit seiner Vermietung zum Anlagevermögen gehört hat. Auch ist es ohne Bedeutung, ob die Veräußerung mit der Beendigung der Geschäftstätigkeit der KG zusammenfällt (Festhaltung am Senatsurteil vom – IV R 49/04, Kurzinfo StuB 2007 S. 672; Bezug: § 16, 34 EStG; § 7 GewStG).
Der Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung des Flugzeugs u...