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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2712/07 EFG 2011 S. 601 Nr. 7

Gesetze: EStG § 9 Abs. 2 Satz 3; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7; EStG § 6 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 EStG; § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 HGB§ 255 Abs. 1 AO § 93 Abs. 1

Kfz.-Kosten von Behinderten bei Zuschuss zum behindertengerechten Umbau des Fahrzeugs

Leitsatz

Wird ein Zuschuss zum behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs gewährt, so ist für die Berechnung der tatsächlichen Fahrzeugkosten als Werbungskosten für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte die AfA in der Weise zu ermitteln, dass der Zuschuss von der Summe aus den Anschaffungskosten des Fahrzeugs und den Umbaukosten abzuziehen ist.

Wenn der Steuerpflichtige eine vom Finanzamt für erforderlich erachtete Auskunft nicht erteilt, weil er eine abweichende Rechtsauffassung vertritt, nach der diese Auskunft nicht erforderlich wäre, ist das Finanzamt berechtigt, die Auskunft von Dritten einzuholen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 601 Nr. 7
StBW 2011 S. 53 Nr. 2
XAAAD-59639

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.05.2010 - 6 K 2712/07

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