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Einkommensteuer | Vorsteuerbeträge gehören nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Nach dem gehört bei einem Landwirt mit Besteuerung der Umsätze nach Durchschnittssätzen gem. § 24 Abs. 1 UStG die für den Erwerb von Reinvestitionsgütern i. S. des § 6c Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 6b Abs. 1 EStG aufgewandte Umsatzsteuer (Vorsteuer) nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Reinvestitionsgüter.