BGH Beschluss v. - 1 StR 556/10

Leitsatz

Leitsatz:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Instanzenzug: LG Nürnberg-Fürth

Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom im Ausspruch über den Verfall von Wertersatz aufgehoben, soweit mehr als 1.100 € für verfallen erklärt sind. Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts verwiesen.

Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAD-59431