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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 3254/08 EFG 2011 S. 513 Nr. 6

Gesetze: EStG § 22 Nr. 2, EStG § 22 Nr. 3, EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 21, EStG § 9

Keine steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Verwertung der für Dritte bestellten Sicherheiten

Leitsatz

1. Verluste aus der Versteigerung eines Grundstücks sind keine negativen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, wenn die Versteigerung außerhalb der Spekulationsfrist erfolgt.

2. Verluste aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten, die entgeltlich für einen Dritten bestellte werden, sind keine Werbungskosten und wirken sich als Vermögensverluste auch dann nicht steuermindernd aus, wenn die für die Bestellung der Sicherheit bezogenen Avalprovisionen als Überschusseinkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG versteuert wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 992 Nr. 16
EFG 2011 S. 513 Nr. 6
QAAAD-59342

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.06.2009 - 10 K 3254/08

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