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Verjährungsbeginn bei Einspruch des Steuerberaters gegen Sammelbescheid
Legt ein Steuerberater gegen einen Sammelbescheid mit mehreren selbständig anfechtbaren Regelungsgegenständen einen Einspruch ein, der eindeutig auf einen Teil des angefochtenen Sammelbescheids beschränkt ist, so beginnt die Verjährung eines hieraus folgenden Schadenersatzanspruchs gegen den Berater mit dem Ablauf der Einspruchsfrist, selbst wenn zwischen dem Mandanten und dem FA später Streit über den Umfang der Anfechtung entsteht. Im Streitfall war der Anspruch auf Schadenersatz daher verjährt ( NWB WAAAD-56077).
Erteilt der Steuerberater fehlerhaften Rat zur steuerlichen Gestaltung betrieblicher oder persönlicher Verhältnisse und hat sich dieser in einem für den Mandanten nachteiligen Steuerbescheid niedergeschlagen...