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Bilanzenzusammenhang bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft
Die Grundsätze des Bilanzenzusammenhangs gelten auch für eine Personengesellschaft, in die ein Einzelunternehmen eingebracht wurde, wenn sie die Buchwerte des übernommenen Betriebsvermögens nach § 24 Abs. 2 UmwStG in ihrer Bilanz fortführt (Bezug: § 24 Abs. 2 UmwStG 1995; § 4 Abs. 1, 2 EStG).
Der BFH hält damit weiter an den Urteilen vom – IV R 33/87 (BStBl 1989 II S. 407, dort unter 3. der Gründe) sowie vom – VIII R 296/82 (BStBl II S. 886, dort unter 2.b der Gründe) fest. Das Gericht entschied zu Streitjahren unter Geltung des UmwStG 1995. Da auch § 24 Abs. 2 des aktuellen UmwStG eine Einbringung eines Einzelunternehmens unter Buchwertfortführung ermöglicht, sind die Grundsätze des Urteils auch für die aktuelle Gesetzeslage zu beachten.