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Gewerbesteuer | Keine Befreiung bei Immobilienverpachtung an Alten- und Pflegeheim
Das entschieden, dass für die gewerbliche Verpachtung einer Immobilie an ein Alten- und Pflegeheim die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG keine Anwendung findet, sofern zwischen den Vertragsbeteiligten keine Betriebsaufspaltung besteht. – Die Klägerin ist eine GbR, die eine ihr gehörende Immobilie an eine Schwestergesellschaft vermietete. Die Schwestergesellschaft überließ die Immobilie wiederum entgeltlich an eine weitere Gesellschaft, die auf dem Grundstück ein Alten- und Pflegeheim betrieb. Zwischen der Klägerin und der Schwestergesellschaft bestand wegen überwiegend identischer Gesellschafterbeteiligungen eine Betriebsaufspaltung. Aufgrund dessen erzielte die Klägerin – trotz vermögensverwaltender Tätigkeit – gewerbliche Einkünfte. Sie beanspruchte, ...