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Abgabenordnung | Auskunftspflicht des Finanzamts
Ein Unternehmen, dessen Leistungen in Konkurrenz zu Leistungen eines als gemeinnützig anerkannten Vereins stehen, kann nach dem unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt Auskunft darüber verlangen, mit welchem Steuersatz die von dem Verein aus entsprechenden Tätigkeiten erzielten Umsätze besteuert worden sind. Die Klägerin, die gewerbsmäßig Blutkonserven, Blutproben und Organe transportiert, hatte Anlass zu der Annahme, dass der als gemeinnützig anerkannte Verein, der Vergleichbares tut, seine Transportleistungen lediglich mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz abrechnet und versteuert. Darin sah die Klägerin eine Wettbewerbsverzerrung. Zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage wegen dieser nach ihrer Ansicht unzutreffenden Besteuerung des Vereins verl...