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Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften
Aufhebung der R 18 ErbStR 2003 – Neuregelung durch H 18 ErbStH
Mit NWB LAAAD-55236 haben diese auf die BFH-Rechtsprechung in Sachen Übertragungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften reagiert (s. hierzu auch Höne, Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften, NWB-EV 1/2010 S. 9). R 18 ErbStR 2003 wurde ersatzlos aufgehoben. H 18 ErbStH befasst sich nunmehr mit zahlreichen Fallgestaltungen zwecks Beantwortung der Frage, ob in diesen Fällen die Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung erfüllt sind. Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichsten Neuerungen vor und analysiert deren steuerliche Bedeutung.
I. Exkurs
In seinem Urteil v. - II R 28/06 NWB BAAAC-70829 hat der BFH bei der Beurteilung, wer bei einer Zuwendung unter Beteiligung einer Kapitalgesellschaft Beschenkter ist, bereits eine klare Linie für die Fälle vorgegeben, in denen eine einem Gesellschafter „nahestehende Person” eine verdeckte Gewinnausschüttung erhält. Entgegen der Regelung in R 18 Abs. 8 Satz 2 ErbStR 2003 konnte ab Veröffentlichung des BFH-Urteils im Bundessteuerblatt in diesen Fällen nicht mehr eine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an die nahestehende Person angenommen werden sondern eine Schenkung von der Kapitalgesellschaft direkt an d...