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§ 41b EStG – Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn I)
Elektronische Übermittlung von Steuerdaten
Die fortschreitende technische Entwicklung macht sich auch auf dem Gebiet des Steuerrechts immer stärker bemerkbar. War bisher der Austausch von Papier das vorherrschende Credo, so treten an dessen Stelle zunehmend elektronische Übermittlungsverfahren. Selbst technisch unbedarfte Personen werden hiervon erfasst, wenn der Gesetzgeber ein Massenverfahren auf eine elektronische Übermittlung umstellt und dies mit einer gesetzlichen Verpflichtung verbunden wird. Bestes Beispiel hierfür ist die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung nach § 41b EStG, welches wohl als das elektronische Massenverfahren der Finanzverwaltung bezeichnet werden darf.
I. Allgemeines
Mit dem Slogan „Modernisierung und Vereinfachung” wurde das Steueränderungsgesetz 2003 (StÄndG 2003) überschrieben. Diese Schlagworte sollen erklärtes Leitbild der Steuerpolitik des Gesetzgebers sein, bei der es darum geht, das Steuersystem an den aktuellen Anforderungen und Standards der Informationstechnologie auszurichten und damit einen Beitrag zur Steuervereinfachung und zum Abbau von Bürokratie zu leisten, um so letztlich für mehr Transparenz zu sorgen und Transaktionskosten zu ...