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Einkommen-/Lohnsteuer | Kein Anspruch auf Werbungskostenabzug der Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen bei vollständiger Arbeitgebererstattung der der Höhe nach unter den Pauschbeträgen liegenden tatsächlichen Übernachtungskosten
Ein Arbeitnehmer kann bei Übernachtungen im Ausland den Differenzbetrag zwischen den vom Arbeitgeber vollständig erstatteten tatsächlichen Kosten und den höheren Übernachtungspauschalen nach den Lohnsteuer-Richtlinien nicht als Werbungskosten geltend machen (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG).
Bei Auslands-Dienstreisen von Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmern für die Übernachtung Pauschalen steuerfrei erstatten, die das IV C 5 – S 2353 – 108/04, IV B 2 – S 2145 – 4/04 (BStBl I S. 1052) länderbezogen festgelegt hat. Besteht der Arbeitgeber auf einem Einzelnachweis der Übernachtungskosten und erstattet er nur diese tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten, kann der Arbeitnehmer mangels von ihm selbst getragener Aufw...