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Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
Das BMF hat u. a. sein Anwendungsschreiben – Einzelfragen zur Abgeltungsteuer – vom (BStBl 2010 I S. 94) ergänzt ().
Die Grundsätze des sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn die in diesem Schreiben enthaltenen Änderungen beim Kapitalertragsteuerabzug erst im Jahr 2011 sukzessive rückwirkend auf den bzw. die Änderungen hinsichtlich der Randziffern 251 bis 251c ab dem Jahr 2012 umgesetzt werden.