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Grundlohn
ist (1) im Personalwesen der Ausdruck für das tariflich festgelegte Entgelt für die übliche Arbeitsleistung in verschiedenen Lohnformen und
(2) im Sozialverwaltungsrecht das auf den Kalendertag umgerechnete Arbeitsentgelt, welches vielfach als Bemessungsgrundlage für Beiträge und Leistungen gebraucht wird.