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Lexikon - Stand: 14.12.2010
Gewährleistungswagnis
Begriff:
Das G. gehört zu den kalkulatorischen Wagnissen (Einzelwagnisse) und umfasst Risiken, die sich aus Garantieverpflichtungen, Ersatzlieferungen, Preisnachlässen, Nachbesserungen, Vertragsstrafen ergeben.
Problem:
Das G. ist so zu kalkulieren, dass es sich langfristig mit den tatsächlichen Gewährleistungsverlusten ausgleicht.