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Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
B. N. ist der Zeitraum, während dessen ein Wirtschaftsgut unter Berücksichtigung seines Zwecks voraussichtlich genutzt werden kann (Nutzungsdauer).
Die b. N. ist betriebsindividuell. Anhaltspunkte bei der Festlegung der b. N. bieten die vom Bundesministerium für Finanzen herausgegebenen AfA-Tabellen. Die b. N. bestimmt in der Kostenrechnung den Abschreibungszeitraum.