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Lexikon - Stand: 14.12.2010
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Begriff:
B. N. ist der Zeitraum, während dessen ein Wirtschaftsgut unter Berücksichtigung seines Zwecks voraussichtlich genutzt werden kann (Nutzungsdauer).
Problem:
Die b. N. ist betriebsindividuell. Anhaltspunkte bei der Festlegung der b. N. bieten die vom Bundesministerium für Finanzen herausgegebenen AfA-Tabellen. Die b. N. bestimmt in der Kostenrechnung den Abschreibungszeitraum.