Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 14.12.2010

Betriebsfremde Erträge

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

B. E. sind Erträge, die nicht aus der betrieblichen Leistungserstellung stammen und nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben.

Beispiel:

Maschinenbauunternehmung hält Kassenüberschüsse in Obligationen und erzielt beim Verkauf der Wertpapiere Kursgewinne. Ferner: Währungsgewinne, Mieten aus Wohnungen für Betriebsfremde, Pachten aus betrieblich nicht genutzten Grundstücken.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen