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Betriebsfremde Erträge
B. E. sind Erträge, die nicht aus der betrieblichen Leistungserstellung stammen und nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben.
Maschinenbauunternehmung hält Kassenüberschüsse in Obligationen und erzielt beim Verkauf der Wertpapiere Kursgewinne. Ferner: Währungsgewinne, Mieten aus Wohnungen für Betriebsfremde, Pachten aus betrieblich nicht genutzten Grundstücken.