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Lexikon - Stand: 14.12.2010
Betriebsfremde Erträge
Begriff:
B. E. sind Erträge, die nicht aus der betrieblichen Leistungserstellung stammen und nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben.
Beispiel:
Maschinenbauunternehmung hält Kassenüberschüsse in Obligationen und erzielt beim Verkauf der Wertpapiere Kursgewinne. Ferner: Währungsgewinne, Mieten aus Wohnungen für Betriebsfremde, Pachten aus betrieblich nicht genutzten Grundstücken.