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Bereichsfixkosten
sind Fixkosten, die nicht mehr einzelnen Erzeugnissen oder Erzeugnisgruppen, sondern nur noch betrieblichen Teilbereichen (umfassen mehrere Produktgruppen) zurechenbar sind, weil sie bei Stillegung des betreffenden betrieblichen Teilbereichs künftig abgebaut werden können (stufenweise Fixkostendeckungsrechnung).