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Abgrenzung
A. ist die unter ökonomischen Gesichtspunkten richtige Zuordnung von Kosten und Leistungen bzw. Aufwand und Ertrag. Man unterscheidet zeitliche, sachliche und wertmäßige A.
a) Zeitliche A. (Periodenabgrenzung): Die Kosten sind verursachungsgerecht auf die Abrechnungsabschnitte (Monate, Quartale) zu verteilen.
Bei Urlaubs- und Feiertagslöhnen, Beiträgen und Gebühren, Versicherungsprämien und Kostensteuern ist ein Zwölftel (Viertel) des Jahresbetrages in die monatliche (vierteljährliche) Abrechnung zu übernehmen.
b) Sachliche A. (= A. zwischen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung): Kosten und Aufwendungen sowie Leistungen und Erträge decken sich im Regelfall nicht.
A. von Leistungen und Erträgen
A. von Kosten und Aufwendungen
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(1) | neutrale Aufwendungen (Aufwendungen ohne
Kostencharakter) - betriebsfremde Aufwendungen - außerordentliche Aufwendungen - periodenfremde Aufwendungen | Spenden Verkauf einer Maschine unter Buchwert Steuernachzahlung |
(2) | Grundkosten = Zweckaufwand | verarbeitete Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, Löhne, Gehälter,
Versicherungsbeiträge |
(3) | Kosten, denen
Aufwendungen in ande... |