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Lexikon - Stand: 14.12.2010

Akkordlohn

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

A. (Stücklohn) ist ein leistungsbezogenes Arbeitsentgelt, bei dem – unabhängig von der tatsächlich aufgewandten Arbeitszeit – die Vergütung nach Maßgabe der pro Periode erbrachten Leistungseinheiten erfolgt.

Problem:

Akkordfähig sind nur solche Arbeiten, bei denen

  • ein inhaltlich und zeitlich genau erfassbarer Arbeitsablauf vorliegt,

  • das Arbeitsergebnis mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand messbar ist,

  • der Arbeitsplatz zweckentsprechend eingerichtet ist,

  • die zur Ermittlung der Akkordkonditionen zugrunde gelegten Arbeitsbedingungen im Zeitablauf konstant bleiben.

Beispiel:

Man unterscheidet in der Praxis Geldakkord und Zeitakkord. Es gilt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Stundenlohn
bei Geldakkord
=
Zahl der gefertigten
Stücke
vorgegebener Geld-
satz je Stück
24
=
10
2,4


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Stundenlohn
bei Zeitakkord
=
Zahl der gefertigten
Stücke
vorgegebene
Zeit je Stück
Minuten-
faktor
24
=
10
6
0,4

Hinweis:

Bei der Festlegung der Akkordkonditionen geht man von einer Normalleistung aus, mit deren Hilfe der Akkordrichtsatz festgelegt wird. Der Akkordrichtsatz setzt sich aus dem tariflichen Mindestlohn und einem Akkordzuschlag zusammen (6 % bis 25 % des Mindestlohns). Wird die Normalleistung übers...

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