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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 214/09

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2

Zur Berechnung der Einkünfte eines Kindes bei Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung nach beendeter Ausbildung und Beginn einer zweiten Ausbildung

Leitsatz

  1. Mit Aufnahme einer Vollzeitarbeit entfallen die Voraussetzungen für die Festsetzung von Kindergeld.

  2. Das gilt auch dann, wenn sich das Kind bereits zuvor um eine zweite Ausbildung beworben hat und diese im laufenden Jahr aufnimmt und die Vollzeitarbeitsstelle aufgibt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAD-57850

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.12.2009 - 5 K 214/09

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