Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen
Leitsatz
1. Zinsen aus einer Lebensversicherung sind steuerpflichtig, wenn die Versicherung zwar zunächst steuerunschädlich als Sicherheit
im Rahmen der Finanzierung des Erwerbs einer vermieteten Immobilie abgetreten wurde, nach deren Veräußerung jedoch das Darlehen
nicht aus dem Veräußerungserlös getilgt, sondern dieser jedenfalls teilweise auch zur Anschaffung von Wirtschaftsgütern verwendet
worden ist, die zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen.
2. Die Steuerpflicht tritt unabhängig von der Höhe des steuerschädlich verwendeten Anteils des beliehenen Darlehens insgesamt
ein.Die steuerschädliche Verwendung eines Policendarlehens lässt keine Aufteilung in steuerschädlich und steuerunschädlich
verlaufene Phasen zu.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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