Rückforderung von Eigenheimzulage nach Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages
Leitsatz
Wird der Kaufvertrag über das eigengenutzte Reihenhaus nach der zwei Jahre später eintretenden Fälligkeit des Kaufpreises
und dessen Nichtentrichtung mit seinem gesamten Inhalt aufgehoben und ausdrücklich festgestellt, dass der Kaufpreis noch nicht
gezahlt worden ist, weil die monatlichen Zahlungen als Nutzungsentgelt und nicht als Anschaffungskosten anzusehen sind, besteht
kein Anspruch auf Eigenheimzulage bzw. ist die bereits ausgezahlte Eigenheimzulage zurückzufordern.
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 509 Nr. 6 RAAAD-57833
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 05.08.2010 - 5 K 601/06