Wirksamkeit eines in den allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des Lieferanten enthaltenen Eigentumsvorbehalts
Leitsatz
1. Die Vergütung für Mineralölsteuer wegen Zahlungsausfalls setzt nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung
(MinöStV) unter anderem voraus, dass der Zahlungsausfall trotz vereinbarten Eigentumsvorbehalts nicht zu vermeiden war.
2. Ein Eigentumsvorbehalt ist nicht Bestandteil des Lieferungsvertrags geworden, wenn er nicht ausdrücklich vereinbart wurde
und die einen Eigentumsvorbehalt enthaltenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des Kraftstofflieferanten zwar auf
der Rückseite des Rechnungsformulars abgedruckt ist, jedoch die Vorderseite des Formulars keinen Hinweis darauf enthält.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAD-57831
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 30.06.2010 - 2 K 1440/07
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