Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dauerhaft leerstehender Räumlichkeiten im Rohbauzustand
Leitsatz
Eine Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich leerstehender und aufgrund des Fehlens von Putz, Bodenbelägen, Heizungen, Elektrik
und Sanitäranlagen unbewohnbarer Räumlichkeiten besteht nicht, wenn keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der Eigentümer
die betreffenden Räume überhaupt in absehbarer Zeit in einen nutzbaren Zustand bringen wollte, geschweige denn dafür, dass
er sie als Wohnung herrichten und vermieten wollte.
Fundstelle(n): StBW 2010 S. 1155 Nr. 25 NAAAD-57830
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 24.06.2010 - 1 K 667/05
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