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Lexikon - Stand: 08.12.2010

Zusatzkosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Z. gehören zusammen mit den Anderskosten zu den kalkulatorischen Kosten und sind dadurch gekennzeichnet, dass ihnen keinerlei Aufwendungen gegenüberstehen; auch führen sie nicht zu Ausgaben (Abgrenzung).

Hinweis:

Z. dienen der Vergleichbarmachung der Kostenrechnungen unterschiedlicher Unternehmungen und haben den Charakter von Opportunitätskosten.

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