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Lexikon - Stand: 08.12.2010
Zusatzkosten
Begriff:
Z. gehören zusammen mit den Anderskosten zu den kalkulatorischen Kosten und sind dadurch gekennzeichnet, dass ihnen keinerlei Aufwendungen gegenüberstehen; auch führen sie nicht zu Ausgaben (Abgrenzung).
Beispiel:
Kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen für das Eigenkapital, kalkulatorische Miete für Eigenräume.
Hinweis:
Z. dienen der Vergleichbarmachung der Kostenrechnungen unterschiedlicher Unternehmungen und haben den Charakter von Opportunitätskosten.