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Lexikon - Stand: 07.12.2010
Selbstfinanzierung
Begriff:
S. im engeren Sinne ist jede Finanzierung aus Gewinngegenwerten, bei der Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern einbehalten werden (= Gewinnthesaurierung). S. im weiteren Sinne umfasst die gesamte Innenfinanzierung.
Hinweis:
Überwiegend bezeichnet S. die Finanzierung aus Gewinngegenwerten, also S. im engeren Sinne. Hier unterscheidet man offene (die Gewinneinbehaltung ist bilanziell erkennbar) und stille S. (die Gewinneinbehaltung ist bilanziell nicht erkennbar).