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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Stufenleiterverfahren

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Das S. (step ladder system, Stufenverfahren, Treppenverfahren) dient der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung und gehört zu den nichtexakten Methoden. Es beruht auf der Grundidee, die Kostenstellen so nacheinander anzuordnen, dass (im Idealfall) zwar jede Kostenstelle an die nachfolgende Leistungen abgibt, aber selbst keine Leistungen von nachgelagerten Kostenstellen erhält.

Übers.: Innerbetriebliche Leistungsverrechnung gemäß Stufenleiterverfahren

Problem:

(1) Das S. ermöglicht die Kostenumlage nur in einer Richtung. Der Leistungsfluss ist ein einseitiger; den gegenseitigen Leistungsaustausch, wie er in der Praxis die Regel ist, kann das S. nicht berücksichtigen.

(2) Man hilft sich, indem man die Hilfskostenstellen so anordnet, dass möglichst geringe Leistungen an vorgelagerte Stellen fließen. Am Anfang stehen die Hilfsstellen, die vorwiegend Leistungen abgeben und nur geringe Leistungen empfangen. Am Ende stehen die Hilfskostenstellen, die überwiegend Leistungen empfangen, aber nur geringe Leistungen an andere Hilfsstellen abgeben.

(3) Die Genauigkeit des S. steht und fällt mit dem Umfang der Leistungsrückflüsse....

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