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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Selbstkosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

S. umfassen die Gesamtheit aller Kosten, die im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Verkauf eines Sachguts oder einer Dienstleistung (Gut) anfallen, also Herstellkosten, Verwaltungs- und Vertriebskosten.

Problem:

(1) Bei der Vollkostenrechnung verteilt man sämtliche in der Abrechnungsperiode entstandenen Kosten auf die Ausbringungsmenge, was eine Gemeinkostenschlüsselung mit dem zugehörigen Umlagefehler notwendig macht. Bei Zurechnung von Fixkosten auf die Leistungseinheiten ist die Frage der (entscheidungs-) relevanten Kosten zu prüfen (langfristige Preisuntergrenze).

(2) Bei der Teilkostenrechnung verteilt man nur die variablen Kosten auf die Leistungseinheiten (kurzfristige Preisuntergrenze).

Beispiel:

Zur Ermittlung der S. oder Stückkosten k nutzt man je nach betrieblicher Situation ein bestimmtes Kalkulationsverfahren (Kostenträgerrechnung). In der Einproduktunternehmung ist dies die Divisionskalkulation; in der Mehrproduktunternehmung die Zuschlagskalkulation.

(1) Divisionskalkulation

k = 

Gesamtkosten (€/Monat)
Ausbringung (LE/Monat)
 = 
250.000
5.000
 = 50 (€/LE)

(2) Z...

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