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Kostenverteilungsprinzipien
K. (Kostenrechnungs-, Kostenzuordnungs-, Kostenzurechnungsprinzipien) sind Grundsätze, die die Verteilung der Gemeinkosten im Rahmen der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung regeln.
Die wesentlichen Prinzipien zur Gemeinkostenverteilung sind: Durchschnittsprinzip, Tragfähigkeitsprinzip, Verursachungsprinzip.
Im praktischen Fall sollte man nach Möglichkeit das Verursachungsprinzip anwenden.