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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kostenträgerstückrechnung

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Die K. ermittelt die Stückkosten der betrieblichen Leistungen, präziser: die Selbstkosten je Kostenträgereinheit. Die Stückkosten einer Leistungseinheit setzen sich zusammen aus Herstell-, Verwaltungs- und Vertriebskosten. Die der einzelnen Einheit direkt zurechenbaren Kosten gehen von der Kostenartenrechnung in die K. ein, die Kostenträgergemeinkosten dagegen werden mit Hilfe von Kalkulationssätzen von den Kostenstellen auf die Kostenträger verrechnet.

Arten:

Die K., meist Kalkulation genannt, verfügt über verschiedene Verfahren, die zum Beispiel nach Kalkulationszeitpunkt und verwendeter Rechentechnik unterschieden werden können.


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