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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kostenstellenrechnung

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Die K. ist ein Teilgebiet der Kostenrechnung. Als zweite Stufe der Kostenrechnung steht sie zwischen der Kostenarten- und Kostenträgerrechnung. Ihre Aufgabe besteht darin, die nach Arten gegliederten Kosten auf die Stellen im Betrieb zu verteilen, bei denen sie angefallen sind (Kostenstellen). Sie beantwortet die Frage: Wo sind Kosten in welcher Höhe angefallen?

Aufgabe:

Im Einzelnen misst man der K. drei Aufgaben zu:

  • Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Kostenstellen,

  • Erhöhung der Genauigkeit der Kalkulation,

  • Lieferung relevanter Kosten aus den Betriebsbereichen.

Um diese Aufgaben zu erfüllen, muss sich die K. damit befassen,

Problem:

(1) Nicht immer sind die Kostenträgergemeinkosten den Kostenstellen eindeutig zuzuordnen.

(2) Schwierig ist es mitunter, in einer Kostenstelle die richtige

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