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Kostenstellengemeinkosten
K. sind Kosten, die sich einer Kostenstelle nicht direkt zurechnen lassen, weil sie für mehrere Stellen gemeinsam anfallen (Gemeinkosten).
Das Gehalt eines Werksleiters und die Kosten des Werksgebäudes lassen sich verursachungsgerecht nur der Gesamtheit aller im Werksgebäude befindlichen Kostenstellen zurechnen. Die Umlage auf einzelne Stellen ist nur mit Hilfe einer mehr oder weniger willkürlichen Schlüsselung möglich (Gemeinkostenschlüsselung).
Meist richtet man zur Erfassung von K. besondere Verrechnungskostenstellen ein, in denen die nicht zurechenbaren Kosten gesammelt werden, bevor eine Weiterverrechnung erfolgt.