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Lexikon - Stand: 07.12.2010
Kostenplanung
Begriff:
Die Durchführung der K. im Rahmen der Plankostenrechnung erfordert die vorherige Planung
der Beschäftigung (Bezugsgrößenplanung gemäß Kapazitäts- oder Engpassplanung),
der Einzelkosten (sie erfolgt kostenträgerweise),
der Gemeinkosten (wird meist kostenstellenweise durchgeführt).
Problem:
(1) Schätzung künftiger Beschäftigungs- und Kostenwerte.
(2) Zuordnung von Kostenwerten zu den Kostenträgern und Kostenstellen.
(3) K. muss durch Kostenkontrolle ergänzt werden; Planung ohne Kontrolle ist sinnlos.