Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kostenplanung
Die Durchführung der K. im Rahmen der Plankostenrechnung erfordert die vorherige Planung
der Beschäftigung (Bezugsgrößenplanung gemäß Kapazitäts- oder Engpassplanung),
der Einzelkosten (sie erfolgt kostenträgerweise),
der Gemeinkosten (wird meist kostenstellenweise durchgeführt).
(1) Schätzung künftiger Beschäftigungs- und Kostenwerte.
(2) Zuordnung von Kostenwerten zu den Kostenträgern und Kostenstellen.
(3) K. muss durch Kostenkontrolle ergänzt werden; Planung ohne Kontrolle ist sinnlos.