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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kostenauflösung

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

K. (auch Kostenspaltung, Kostenzerlegung) ist die Trennung der gesamten Kosten in Fixkosten und variable Kosten. Sie ist von zentraler Bedeutung für alle Teilkostenrechnungen und sollte im Betrieb auf der Basis von Kostenstellen oder (aussagefähigen) Kostenplätzen erfolgen.

Arten:

Die Aufteilung der Gesamtkosten in ihre fixen und variablen Anteile kann unter Nutzung früherer Istkosten der Kostenstelle erfolgen. Weil man sich hierbei auf Vergangenheitswerte stützt, bezeichnet man dies als statistische K. Die K. kann aber auch auf der Basis von Zukunftsbetrachtungen (Messungen, Berechnungen, Schätzungen) erfolgen, dann spricht man von analytischer K.

Übers.: Kostenauflösungsmethoden

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