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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kostenartenrechnung

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

K. ist ein Teilgebiet der Kostenrechnung. Als erste Stufe der Kostenrechnung dient sie der Erfassung und Gliederung der Kosten je Abrechnungsperiode. Sie beantwortet die Frage, welche Kosten für welchen Zweck in welcher Höhe angefallen sind.

Aufgabe:

Die K. hat die Aufgabe, die im Betrieb anfallenden Kosten geordnet zu erfassen, um

(1) die Weiterverrechnung der Kosten in der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zu ermöglichen (= Hauptaufgabe der K.),

(2) die Struktur der Kostenarten im Betriebsvergleich (Ist-Ist-, Soll-Ist- und Zeitvergleich) darzustellen,

(3) in der Gegenüberstellung mit den Leistungen ein kurzfristiges Betriebsergebnis zu ermitteln.

Die Erfassung der Kosten wird in mehreren Abteilungen des Unternehmens vorgenommen, z. B. in der Finanzbuchhaltung, der Lohn- und Gehaltsabrechnung, der Lager- und Anlagenbuchhaltung. Dabei werden die Kosten nach einem Kriterium oder mehreren Kriterien geordnet: Einzel- oder Gemeinkosten, Fixkosten oder variable Kosten, Grundkosten oder kalkulatorische Kosten, Materialkosten, Fertigungs-, Vertriebs- oder Verwaltungs...

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