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Kalkulatorischer Gewinn
ist der nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) ermittelte Gewinn, der
(1) das allgemeine Unternehmerwagnis (kalkulatorische Wagnisse) abgelten und
(2) eine besondere unternehmerische Leistung nach vorheriger Vereinbarung honorieren soll.