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Kalkulatorische Miete
Die k. M. gehört zu den kalkulatorischen Kosten. Man berechnet sie für solche Räume, die zwar betrieblich genutzt werden, für die aber keine Mietzahlungen anfallen. Eine Unternehmung, die über unentgeltlich nutzbare Räume verfügt, muss k. M. ansetzen, um so die Vergleichbarkeit ihrer Kostenrechnung mit der anderer Unternehmungen zu erreichen. Entsprechendes gilt für Raummieten, die unter oder über dem ortsüblichen Niveau liegen. Die k. M. ist grundsätzlich nach Maßgabe der ortsüblichen Miete festzulegen.
In der Praxis besteht die Gefahr einer Doppelbelastung mit kalkulatorischen Kosten, wenn für unentgeltlich genutzte Räume zusätzlich zur k. M. kalkulatorische Zinsen und kalkulatorische Abschreibungen verrechnet werden. Man muss sich für das eine oder andere entscheiden.
Ein sinnvolles und praktisches Vorgehen besteht darin, dass man für alle Räumlichkeiten, gleichgültig ob eigene oder gemietete, in der Kostenrechnung die ortsübliche Miete ansetzt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die tatsächlich gezahlte Miete als Aufwand gebucht.