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Kalkulatorische Abschreibungen
Die k. A. gehören zu den kalkulatorischen Kosten. Sie sind Anderskosten, denen Aufwendungen (= bilanzielle Abschreibungen) in anderer Höhe gegenüberstehen können (Abgrenzung). Entsprechend ihrem Kostencharakter sind sie nach Maßgabe des betriebsbedingten und leistungsbezogenen Werteverzehrs zu bemessen. Der Werteverzehr von Betriebsmitteln hängt von den Entwertungsursachen Gebrauchsverschleiß und Zeitverschleiß ab.
(1) Die nutzungsbedingte Entwertung (Gebrauchsverschleiß) ist beschäftigungsvariabel (Leistungsabschreibung, verbrauchsbedingte Abschreibung).
(2) Die nutzungsunabhängige Entwertung (Zeitverschleiß) ist beschäftigungsfix. Sie entsteht durch
Korrosion, Witterungseinflüsse, Materialermüdung,
Wegfall der Nutzungsmöglichkeiten,
technisch-wirtschaftliches Veralten.
(1) Die theoretisch richtige Abschreibungsgrundlage ist in den Wiederbeschaffungskosten (und nicht in den historischen Anschaffungskosten) zu sehen, damit nach Nutzungsende genügend Abschreibungsgegenwerte für die Wiederbeschaffung des zu ersetzenden Betriebsmittels zur Verfügung stehen. Die Wiederbeschaffungskosten lassen sich aber n...