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Kuppelproduktion
K. (Koppelproduktion, Verbundproduktion) liegt dann vor, wenn bei der Erstellung eines Produktes mit technischer Notwendigkeit mindestens ein weiteres Produkt anfällt. Man unterscheidet K. mit festem Mengenverhältnis und K. mit variablem Verhältnis der erzeugten Güter.
(1) Die Kosten der K. sind Kostenträgergemeinkosten, sie können den Kuppelprodukten nicht verursachungsgerecht zugerechnet werden, deshalb bleibt jede Kuppelkalkulation willkürlich.
(2) Die Grenze zwischen Abfall- und Kuppelprodukten ist fließend. Die Abwärme eines E-Werks kann Flüsse umweltschädlich aufheizen oder umweltnützlich in Wohnungen oder Betriebe geleitet werden. Aus Umweltgründen ist anzustreben, wirtschaftlich ungenutzte Kuppelprodukte (Späne, Abraum, Abgase, Abwärme, Abkälte, Abluft, Abwasser) weiterzuverwerten (externe Kosten, Verursacherprinzip).
K. ist kein Ausnahmefall, sie kommt vielmehr in fast allen Branchen vor. Wer im Tiefbau Gruben, Schächte, Kanäle aushebt, wird den Aushub für Dämme, Knickaufschüttungen oder Verfüllung alter Gruben zu verwenden suchen. Wer auf elektrolytischem Weg Wasserstoff ...