Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an einen Dritten zur
Ermittlung unbekannter Steuerfälle
Leitsatz
1. Für ein berechtigtes
Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung ist ausreichend, dass die
Steuerfahndung im Rahmen einer Prognoseentscheidung im Wege vorweggenommener
Beweiswürdigung nach pflichtgemäßem Ermessen zu dem Ergebnis
gelangt, dass die Auskunft zu steuererheblichen Tatsachen zu führen
vermag.
2. Die Prognose der Steuerfahndung,
dass es nach Schätzungsbescheiden bei den Personen, die Gegenstand des
Auskunftsersuchens sind, aufgrund weiterer Prüfungen zu einer höheren
Steuerfestsetzung kommen kann, ist zutreffend. Es handelt sich nicht um eine
Maßnahme „ins Blaue hinein”, sondern es liegt im Streitfall
jeweils ein Ermittlungsanlass zum Aufdecken unbekannter Steuerfälle vor.
3. § 93 AO genügt dem
rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit und besagt mit ausreichender
Deutlichkeit, dass Dritte unter bestimmten Voraussetzungen zur Erteilung von
Auskünften an die Finanzbehörden verpflichtet sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DAAAD-57119
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 27.05.2010 - 2 K 2181/09
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