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Umsatzsteuer | Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung
Das BMF hat die Abschn. 24.1 ff. des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) neu gefasst und nach Abschn. 24.8 S. 925einen neuen Abschn. 24.9 eingefügt ( IV D 2 – S 7410/07/10016).
Die Durchschnittssätze sind nach § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG nur auf Umsätze anzuwenden, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt werden. Unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH ist § 24 UStG dahin auszulegen, dass solche Umsätze nur die Lieferungen selbst erzeugter landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die landwirtschaftlichen Dienstleistungen sind, auf die die Pauschalregelung nach Art. 295 bis 305 MwStSystRL Anwendung findet. Andere Umsätze, die der Unternehmer im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sowie außerhalb dieses Betriebs tätigt, unterliegen der ...