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Lexikon - Stand: 02.12.2010
Plankostenverrechnungssatz (PKV)
Begriff:
Der PKV gibt die geplanten Kosten kp je Bezugsgrößeneinheit wieder. Er kann als Vollkostensatz oder Teilkostensatz ermittelt werden.
Beispiel:
=
= 40 (€/h)
=
= 30 (€/h)
Vollkostensatz =
geplante Gesamtkosten |
Planbeschäftigung |
12.000 €/Monat |
300 h/Monat |
Teilkostensatz =
geplante variable Kosten |
Planbeschäftigung |
9.000 €/Monat |
300 h/Monat |